Mittelpunkt Mensch

Ihr Ambulanter Pflegedienst in Taufkirchen und Umgebung

Pflegeleistungen nach SGBXI

Natürlich bieten wir ihnen alle Leistungen aus der Pflegekasse an und sind auch zugelassener Partner aller Kassen.

Egal ob sie reine Pflegesachleistungen wünschen, oder nur eine Entlastung als pflegender Angehöriger, wir finden im Dialog mit ihnen und ihren Angehörigen eine optimale Lösung für ihre Versorgung zu Hause.

Sollten sie Beratungsbedarf haben, so melden sie sich gerne bei uns, damit wir ihnen ein individuelles Angebot machen können.


Seit dem Inkrafttreten der Pflegereformstehen ihnen ab 01.01.2022 folgende Summen pro Monat zur Verfügung:


Pflegegrad

Geldleistung in Euro

Pflegesachleistung in Euro

1

----

Entlastungsbeitrag (125)

2

316

724

3

545

1363

4

728

1693

5

901

2095



Da wir mit den Pflegekassen abrechen, sind wir auch an die Preise der Versorgungsverträge gebunden. Dafür rechnen wir aber private oder zusätzliche Leistungen auch nach diesen Preisen ab.


Beratungseinsatz nach §37 SGBXI

Jeder Versicherte der Pflegegeld von der Pflegekasse muss alle 6 Monate einen sogenannten Beratungseinsatz nachweisen. (Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate)

Wir sind berechtigt diesen durchzuführen. Sollten sie einen solchen benötigen, so rufen sie einfach bei uns an, um einen Termin zu vereinbaren.