Beratungseinsatz nach § 37 Absd. 3 SGB XI
Jeder Versicherte der Pflegegeld von der Pflegekasse muss alle 6 Monate einen sogenannten Beratungseinsatz nachweisen. (Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate)
Wir sind berechtigt diesen durchzuführen. Sollten sie einen solchen benötigen, so rufen sie einfach bei uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
In der Regel führen wir den EInsatz in der glöeiuchen oder in der Woche drauf durch. Gerne könen Sie dafür folegndes Formular nehmen, oder uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren.